Wieviel Schweizer Schauspielende schätzungsweise verdienen

Wieviel Schweizer Schauspielende schätzungsweise verdienen

Der Schweizer Volksmund sagt, dass Schauspiel ein brotloser Beruf sei. Gleichzeitig sehen wir Stars auf dem roten Teppich und festangestellte Schauspielende an Theaterhäusern. Weiter träumen viele junge Menschen davon diesen Beruf auszuüben. Aus Mangel an Zahlen, stelle ich hier eine erste Abschätzung auf. Im Minimum verdient eine Person, welche durch Aufführungen auf der Bühne ihren Lebensunterhalt verdient schätzungsweise 16.32 CHF brutto pro Stunde. Im Maximum, sofern die Richtgagen ausbezahlt werden, 60.53 CHF brutto pro Stunde.

Für diese Schätzung habe ich das Beispiel mit dem niedrigsten Lohnniveau, welches ich kenne als Grundlage verwendet und alle weiteren Berechnungen mit denselben Voraussetzungen gemacht. Für die Jahreseinkommen habe ich mich am Bundesamt für Statistik orientiert und die Zahlen aus dem Statistischen Lohnrechner 2018 entnommen. Dann habe ich noch berechnet, was ein Schauspieler tatsächlich auf die Stunde verdienen sollte, damit er sich alle Vorsorgebeiträge, Versicherungen und Lebenskosten leisten kann. Dies wären 56.08 CHF auf die Stunde, mit dem eigentlichen Mehrwert, den eine schauspielende Person in die Zusammenarbeit mitbringt, kommen wir auf 80 CHF die Stunde. Wie ich auf die Stundenansätze gekommen bin, erkläre ich dir im Artikel.

Dieser Artikel enthält Amazon Partner Links, was bedeutet, dass ich eine Kommission erhalte, solltest du durch einer der Links auf meiner Seite etwas einkaufen.
Für dich entstehen dabei keine Mehrkosten. Um die Datenschutzbestimmungen anzusehen, klicke bitte hier. Danke für deine Unterstützung!
Autorin: Isabel Sulger Büel, veröffentlicht: 22. März 2021.

Berechnung des Verdienstes auf die Stunde

Inhaltsverzeichnis

Die geringste Gage für ein Bühnenprojekt, von welcher ich jemals gehört habe, war 150 CHF pro Probewoche und 140 CHF pro Aufführung. Bei diesem Projekt wurde 4 Wochen an 40 Stunden, 8 Stunden an 5 Tagen, geprobt und danach 40 Aufführungen gespielt. 40 Aufführungen sind viele Aufführungen. Üblicherweise beläuft sich diese auf weniger. Diese 40 Aufführungen wurden, während 5 Monaten von November bis März gespielt und dies mit jeweils 2–3 Aufführungen die Woche. Wir rechnen in unsere Rechnung noch 20 Stunden dafür ein, dass der Text ausserhalb der Proben verinnerlicht werden muss. Allerdings variiert dieser Aufwand stark, je nach dem was für einen Text man verinnerlichen will. Die Spannweite kann sich nach dieser Umfrage, welche ich gerade mache von 5 Stunden bis auf 150 Stunden belaufen.

20 Stunden Textlernen plus 4 Probewochen mal 40 Stunden Proben ergeben 180 Stunden. Dazu kommen die 5 Stunden Anwesenheit bei den 40 Aufführungen, was 200 Stunden sind. Wir haben also ein Total von 380 Stunden Zeitaufwand für diese Produktion.

Dann berechnen wir die Einnahmen für die Proben. Das sind 150 CHF mal 4, da 4 Wochen geprobt werden. Dies ergibt ein Total von 600 CHF.

Dann berechnen wir die Einnahmen für die Aufführungen. Diese sind 140 CHF je Aufführung und insgesamt sind es 40 Aufführungen. 140 CHF mal 40 ergeben 5600 CHF.

Rechnen wir die Proben und Aufführungen zusammen ergeben das 6200 CHF.
Diese 6200 CHF durch die 380 Stunden Zeitaufwand ergeben 16.32 CHF pro Stunde.

Davon sind aber die AHV und BVG Beiträge noch nicht abgezogen. Zwar müssten die Firmen für ihre Schauspielenden BVG bezahlen, wenn diese bei der CAST angemeldet sind, aber unter einem Einkommen von 21’330 CHF ist dies hinfällig. Da die wenigsten darstellenden Künstler bei einem Arbeitgeber diesen Betrag verdienen, bezahlen diese Arbeitgeber ihren Anteil von 6% einfach nicht. Das bedeutet, der Künstler bezahlt volle 12% seines Gehalts selbst in die Pensionskasse ein.

Wir müssen also 5.3% für die Altersvorsorge (AHV) und 12% für die 2. Säule (BVG) vom Bruttoeinkommen abziehen. Dazu berechnen wir die 6200 CHF mal 0.053 (5.3/100), was 328.60 CHF an AHV-Abzügen ergeben. Uns bleiben 5871.40 CHF ohne BVG übrig. Für das BVG nehmen wir erneut unser Bruttoeinkommen von 6200 CHF und rechnen es mal 0.12, was 744 CHF ergibt. Nun rechnen wir die 6200 CHF minus 328.60 CHF und minus 744 CHF, was uns 5127.40 CHF an Einnahmen übriglässt.

Diese 5127.40 CHF an Nettoeinkommen rechnen wir erneut durch unsere 380 Stunden Aufwand und erhalten dann einen Stundenlohn von 13.49 CHF. Es versteht sich, Spesen werden von den Darstellenden selbst getragen, diese Abzüge müsste man noch einrechnen.

Der Minimallohn eines Schauspielenden stellt schätzungsweise 13.49 CHF auf die Stunde dar. Dies ist weniger, als ein ungelernter Studierender mit einem Nebenjob verdient. Der Stundenansatz für Studierende beträgt um die 20 CHF.

2. Freie Szene übliche Ansätze

Ein üblicherer Gagenansatz für ein Bühnenprojekt, sind 150 CHF pro Probewoche und 250 CHF pro Aufführung. Wir berechnen dieselben Voraussetzungen wie zuvor, 4 Wochen Proben an 40 Stunden, was 8 Stunden an jeweils 5 Tagen die Woche bedeuten. Wir nehmen wieder 40 Aufführungen, was viele Aufführungen sind. Diese 40 Aufführungen werden, während 5 Monaten gespielt. Wieder nehmen wir die 20 Stunden zur Verinnerlichung von Text ausserhalb der Proben dazu.

20 Stunden Textlernen plus 4 Probewochen mal 40 Stunden Proben ergeben 180 Stunden. Dazu kommen die 5 Stunden Anwesenheit bei den 40 Aufführungen, was 200 Stunden sind. Wir haben also ein Total von 380 Stunden Zeitaufwand für diese Produktion.

Dann berechnen wir die Einnahmen für die Proben. Das sind 150 CHF mal 4, da 4 Wochen geprobt werden. Dies ergibt ein Total von 600 CHF.

Dann berechnen wir die Einnahmen für die Aufführungen. Diese sind 250 CHF je Aufführung und insgesamt sind es 40 Aufführungen. 250 CHF mal 40 ergeben 10’000 CHF.

Rechnen wir die Proben und Aufführungen zusammen ergeben das 10’600 CHF.
Diese 10’600 CHF durch die 380 Stunden Zeitaufwand ergeben 27.89 CHF pro Stunde.

Nun ziehen wir erneut die 5.3% für die Altersvorsorge (AHV) und 12% für die 2. Säule (BVG) vom Bruttoeinkommen ab. Dazu berechnen wir die 10’600 CHF mal 0.053 (5.3/100), was 561.80 CHF an AHV-Abzügen ergeben. Uns bleiben noch 10’038.20 CHF ohne BVG übrig. Dann berechnen wir von den 10’600 CHF mal 0.012, was 1272 CHF ergibt. Nun rechnen wir die 10’600 CHF minus 561.80 CHF und minus 1272 CHF, was uns 8766.20 CHF an Einnahmen übriglässt.

Diese 8766.20 CHF an Nettoeinkommen rechnen wir erneut durch unsere 380 Stunden Aufwand und erhalten dann einen Nettostundenlohn von 23.07 CHF. Es versteht sich, Spesen werden von den Darstellenden selbst getragen, diese Abzüge müsste man noch einrechnen.

Dieser Ansatz ist etwa auf dem Niveau eines ungelernten Studierenden. Für eine Person mit Matura und einer Fachhochschule oder eine Person mit Lehre und Schauspieldiplom dazu, ist dieser Betrag immer noch wenig.

3. Richtgagen nach tPunkt

Die Richtgagen sehen folgende Beträge für ein Bühnenprojekt vor: 1250 CHF pro Probewoche und 400 CHF bis 500 CHF pro Aufführung. 400 CHF sind für mehrere Aufführungen am selben Ort vorgesehen und 500 CHF sind für einzelne Aufführungen vorgesehen. Für unsere Berechnung nehmen wir den Durchschnitt von 450 CHF. Wir berechnen dieselben Voraussetzungen wie zuvor, 4 Wochen Proben an 40 Stunden, was 8 Stunden an jeweils 5 Tagen die Woche bedeuten. Wir nehmen wieder 40 Aufführungen, was viele Aufführungen sind. Diese 40 Aufführungen werden, während 5 Monaten gespielt. Wieder nehmen wir die 20 Stunden zur Verinnerlichung von Text ausserhalb der Proben dazu.

20 Stunden Textlernen plus 4 Probewochen mal 40 Stunden Proben ergeben 180 Stunden. Dazu kommen die 5 Stunden Anwesenheit bei den 40 Aufführungen, was 200 Stunden sind. Wir haben also ein Total von 380 Stunden Zeitaufwand für diese Produktion.

Dann berechnen wir die Einnahmen für die Proben. Das sind 1250 CHF mal 4, da 4 Wochen geprobt werden. Dies ergibt ein Total von 5000 CHF.

Dann berechnen wir die Einnahmen für die Aufführungen. Diese sind 450 CHF je Aufführung und insgesamt sind es 40 Aufführungen. 450 CHF mal 40 ergeben 18’000 CHF.

Rechnen wir die Proben und Aufführungen zusammen ergeben das 23’000 CHF.
Diese 23’000 CHF durch die 380 Stunden Zeitaufwand ergeben 60.53 CHF pro Stunde.

Nun ziehen wir erneut die 5.3% für die Altersvorsorge (AHV) und 12% für die 2. Säule (BVG) vom Bruttoeinkommen ab. Dazu berechnen wir die 23’000 CHF mal 0.053 (5.3/100), was 1219 CHF an AHV-Abzügen ergeben. Uns bleiben 21’781 CHF ohne BVG-Abzüge übrig. Das Bruttoeinkommen berechnen wir mal 0.12%, was 2760 CHF ergibt. Nun rechnen wir die 23’000 CHF minus 1219 CHF und minus 2760 CHF, was uns 19’021 CHF an Einnahmen übriglässt.

Diese 19’021 CHF an Nettoeinkommen rechnen wir erneut durch unsere 380 Stunden Aufwand und erhalten dann einen Stundenlohn von 50.06 CHF. Es versteht sich, Spesen werden von den Darstellenden selbst getragen, diese Abzüge müsste man noch einrechnen.

Dieser Ansatz ist fair. Er mag auf den ersten Blick als viel erscheinen. Wenn man aber bedenkt, dass Schauspielende damit mehrere Tage über die Runden kommen müssen, weil sie zwischendurch immer mal wieder keine Aufträge haben oder solche Akquirieren müssen, ist ein Stundenansatz von 60.53 CHF nur fair.

4. Lohn in einer Festanstellung

Schauspielende sind an Häusern mit befristeten Verträgen von einem Jahr angestellt. Sie erhalten keine Kündigung in diesem Sinne, sondern werden einfach nicht verlängert. Das bedeutet, sie sind eigentlich nicht richtig festangestellt. Der Mindestansatz ist mehrheitlich ein Monatslohn von 4000 CHF. Wir berechnen den Stundenlohn auf 5 Monate, weil unser Beispielprojekt 5 Monate gedauert hat.

5 Monate beinhalten durchschnittlich 4 Wochen an 40 Arbeitsstunden pro Woche. Unsere Stundenzahl beträgt also 5 Monate mal 4 Wochen mal 40 Arbeitsstunden. Diese Rechnung ergibt ein Total von 800 Stunden. Wir nehmen die 20 Stunden fürs Text verinnerlichen dazu, sind uns aber bewusst, dass Schauspielende an Häusern mehrere Stücke gleichzeitig spielen. Deshalb müssten wir diesen Ansatz eigentlich erhöhen. Unser Total beträgt trotzdem 820 Stunden.

Nun berechnen wir unsere Einnahmen. 5 Monate mal 4000 CHF ergeben 20’000 CHF. Wenn wir nun die 20’000 CHF durch die 820 Stunden rechnen, kommen wir auf einen Stundenlohn von 24.39 CHF.

Die AHV Abzüge betragen weiterhin 5.3%, was einen Betrag von 1060 CHF macht. An dieser Stelle ziehen wir für das BVG nur 6% des AHV Lohnes ab, denn die anderen 6% bezahlt, in dieser Anstellung, der Arbeitgeber. 6% von 20’000 CHF sind 1200 CHF, womit 20’000 CHF minus 1060 CHF und minus 1200 CHF uns 17’740 CHF übriglassen.

Dieser Betrag, also die 17’740 CHF durch 820 Stunden für 5 Monate ergeben einen Nettostundenlohn von 21.63 CHF.

Das ist etwa genau der Stundenansatz eines Studentenjobs. Nur hat ein Angestellter dieses Jobs keine Mehraufwände, wie Textauswendiglernen und muss keine Zusatzstunden für Kostüm- und Make-up-Anprobe aufwenden. Zusätzlich hat er keinen Bachelor- oder Masterdiplom einer Fachhochschule, sondern ist eben noch in Ausbildung.

5. Jahreslohn in einer Festanstellung

Wenn man mit einem Jahreslohn von 4000 CHF ohne 13. Monatslohn rechnet, kommt man auf 48’000 CHF. Die Jahresstundenzahl beträgt 2080 Stunden, wenn man 52 Wochen mal 40 Stunden rechnet. 48’000 CHF durch 2080 Stunden ergeben einen Stundenlohn von 23.08 CHF Brutto.

Wenn man mit einem Jahreslohn von 4000 CHF mit 13. Monatslohn rechnet, kommt man auf 52’000 CHF. Die Jahresstundenzahl beträgt 2080 Stunden, wenn man 52 Wochen mal 40 Stunden rechnet. 52’000 CHF durch 2080 Stunden ergeben einen Stundenlohn von 25.00 CHF Brutto.

Wenn man mit einem Jahreslohn von 5000 CHF ohne 13. Monatslohn rechnet, kommt man auf 60’000 CHF. Die Jahresstundenzahl beträgt 2080 Stunden, wenn man 52 Wochen mal 40 Stunden rechnet. 60’000 CHF durch 2080 Stunden ergeben einen Stundenlohn von 28.85 CHF Brutto.

Wenn man mit einem Jahreslohn von 5000 CHF mit 13. Monatslohn rechnet, kommt man auf 65’000 CHF. Die Jahresstundenzahl beträgt 2080 Stunden, wenn man 52 Wochen mal 40 Stunden rechnet. 65’000 CHF durch 2080 Stunden ergeben einen Stundenlohn von 31.25 CHF Brutto.

Um ehrlich zu sein, verdienen Personen mit nur einer Berufslehre, also ohne Fachhochschule und sechs Jahren Arbeitserfahrung manchmal mehr als das, was eine Schauspielerin oder ein Schauspieler in unseren Schätzungen verdient.

6. Aussagen durch das Bundesamt für Statistik

Beim statistischen Lohnrechner 2018 ist es wichtig ist zu wissen, dass jeweils 50% der Schauspielenden zwischen den angegebenen minimalen und maximalen Beträgen verdienen. Weitere 25% verdienen weniger und weitere 25% verdienen mehr als die verwendeten Zahlen. Dazu kommt, dass in diese Statistik auch Tänzer:innen, Opernsänger:innen und Musicaldarstellende gerechnet werden, die Zahlen also vermischt sind.

Bei einer männlichen Person im 30 Lebensjahr, mit 6 Jahren Berufserfahrung, welche aus der Region Zürich kommt und eine abgeschlossene Berufsbildung als Schauspieler hat, verdient nach dem Bundesamt für Statistik im Maximum 5822 CHF und im Minimum 4399 CHF. Das Maximum 5822 CHF minus das Minimum 4399 CHF ergibt 1423 CHF unterschied. Das Maximum ergibt, mal zwölf gerechnet, einen Jahreslohn von 69’864 CHF und im Minimum ergibt dies einen Jahreslohn von 52’788 CHF. Der Mittelwert liegt bei 5093 CHF, was ein Jahreslohn von 61’116 ergibt.

Dieselben Voraussetzungen, aber mit einem Fachhochschulabschluss ergeben nach Bundesamt ein Einkommen im Maximum von 6657 CHF und im Minimum 5030 CHF. Das Maximum 6657 CHF minus das Minimum 5030 CHF ergibt 1627 CHF unterschied. Das Maximum ergibt, mal zwölf gerechnet, ein Jahreslohn von 79’884 CHF und im Minimum ergibt dies, ebenfalls mal zwölf gerechnet, ein Jahreslohn von 60’360 CHF. Der Mittelwert liegt bei 5823 CHF, was mal zwölf gerechnet einen Jahreslohn von 69’876 CHF ergibt.

Eine weibliche Person im 30 Lebensjahr, mit 6 Jahren Berufserfahrung, welche aus der Region Zürich kommt und eine abgeschlossene Berufsbildung als Schauspielerin hat, verdient nach dem Bundesamt für Statistik im Maximum 5267 CHF und im Minimum 3980 CHF. Das Maximum 5267 CHF minus das Minimum 3980 CHF ergibt 1287 CHF unterschied. Das Maximum ergibt, mal zwölf gerechnet, einen Jahreslohn von 63’204 CHF und im Minimum ergibt dies einen Jahreslohn von 47’760 CHF. Der Mittelwert liegt bei 4608 CHF monatlich, was ein Jahreslohn von 55’296 ergibt.

Dieselben Voraussetzungen, aber mit einem Fachhochschulabschluss ergeben nach Bundesamt ein monatliches Einkommen im Maximum von 6023 CHF und im Minimum 4550 CHF. Das Maximum 6023 CHF minus das Minimum 4550 CHF ergibt 1473 CHF unterschied. Das Maximum ergibt, mal zwölf gerechnet, ein Jahreslohn von 72’276 CHF und im Minimum ergibt dies, ebenfalls mal zwölf gerechnet, ein Jahreslohn von 54’600 CHF. Der Mittelwert liegt bei 5269 CHF, was mal zwölf gerechnet einen Jahreslohn von 63’228 CHF ergibt.

Darstellende Künstler:innen mit Fachhochschulabschluss verdienen also durchschnittlich mehr, als solche mit einer abgeschlossenen Berufsbildung. Für mich fallen unter abgeschlossene Berufsbildung die privaten Ausbildungsstätten. Nur schon das höhere Gehalt sollte eine Motivation darstellen, nach Möglichkeit eine staatliche Institution zu besuchen. Von den hohen Kosten für private Ausbildungsstätten einmal abgesehen.

Wer immer diese Saläre verdient, ich würde sie gerne kennenlernen, denn ich habe sicherlich noch nie mehr als knapp 20’000 CHF in dieser Branche pro Jahr verdient. Dazu kommt, dass meine Hochrechnung ein Maximum von 40’000 CHF war und dass wenn es ganz gut läuft ich 45’000 CHF im Jahr verdienen könnte. Diese Hochrechnung würde allerdings vier Regieanstellungen bei Amateurtheatern für 10’000 CHF pro Jahr beinhalteten. Ich würde mein Haupteinkommen als Regisseurin, nicht Schauspielerin verdienen und daneben noch als Schauspielerin tätig sein.

Meine Weiterbildungen (BMS, Matura, Studium) und seit neustem die Covid-19 Pandemie stehen diesem Vorhaben leider etwas im Weg. Vielleicht kann ich anders darüber berichten, wenn ich mit dem Studium fertig bin. Es ist mir sehr bewusst, dass ich mich zurzeit in der untersten Liga der darstellenden Künste bewege.

7. Die Diskrepanz ist in diesem Beruf grösser

Diese Berechnung mache ich aus Sicht des weiblichen Geschlechts, weil Frauen noch immer mehr Mühe haben sich gut zu verkaufen und zu verhandeln. Dabei sei aber gleich angemerkt, dass die grösste Diskrepanz zwischen dem maximalen und dem minimalen Einkommen bei den Schweizer Schauspielern, also den Männern mit Fachhochschulabschluss liegt. Sie beträgt eine monatliche Summe von 1627 CHF. Das minimale Einkommen beläuft sich nach Bundesamt für Statistik auf 5030 CHF und das maximale Einkommen auf 6657 CHF. Diese Diskrepanz mal zwölf gerechnet macht einen Unterschied von 19’524 CHF im Jahr.

Weibliche Schauspielerinnen mit Fachhochschulabschluss kriegen nach den minimalen Zahlen 4550 CHF und nach den maximalen Zahlen 6023 CHF. Dies macht eine Diskrepanz von 1473 CHF. Diese Diskrepanz mal zwölf gerechnet macht einen Unterschied von 17’676 CHF im Jahr.

Bei den Damen mit abgeschlossener Berufsausbildung, also einem Diplom einer privaten Schauspielschule sind folgende Zahlen zu finden. Beim minimalen Einkommen stehen 3980 CHF und beim maximalen Einkommen 5267 CHF, die Differenz beträgt 1287 CHF. Diese Diskrepanz mal zwölf gerechnet macht einen Unterschied von 15’444 CHF im Jahr.

In anderen Berufen von stark umkämpften Märkten sind die Unterschiede kleiner. Bei den Polygrafinnen mit abgeschlossener Berufsausbildung, also einem Lehrabschluss, verdienen die Arbeitnehmerinnen im minimalen Einkommen 3815 CHF und im maximalen Einkommen 5091 CHF. Dies weist eine Differenz von 1276 CHF auf. Diese Diskrepanz mal zwölf gerechnet macht einen Unterschied von 15’312 CHF im Jahr. Sie kommen den Schauspielerinnen mit privatem Diplom in der Diskrepanz sehr nahe.

Eine Servicefachangestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung, also einem Lehrabschluss, verdient als minimales Einkommen 3441 CHF und im maximalen Einkommen 4373 CHF. Dies ist eine Differenz von 932 CHF. Diese Diskrepanz mal zwölf gerechnet macht einen Unterschied von 11’184 CHF im Jahr. Weist also eine wesentlich kleinere Differenz auf.

Diese Zahlen zeigen mir, dass in der Schauspielerei die Minimaleinnahmen und Maximaleinnahmen weiter auseinanderliegen, als dies bei anderen Berufen üblich ist. Es verdienen also gewisse Schauspielende wesentlich mehr als andere Schauspielende.

Die Diskrepanz zwischen den Salären von Schauspielenden mit Fachhochschulabschluss und ohne Fachhochschulabschluss erkläre ich mir dadurch, dass Schauspielende mit Fachhochschulabschluss eher an Häusern arbeiten und quasi festangestellt sind und da sie durch diese Fachhochschulen ein besseres Netzwerk kriegen, auch eher von Schauspielagenturen vertreten werden und dadurch grössere und besser bezahlte Aufträge erhalten.

8. Was Schauspielende tatsächlich verdienen müssten

Nach all dieser Recherche über die möglichen Einkünfte der Schauspielenden, wollte ich wissen, wieviel eine Schauspielende Person, welche in der Stadt Zürich im Kreis 9 lebt, hypothetisch verdienen müsste, um den Lebensunterhalt zu bewerkstelligen.

Für die Versicherungssummen habe ich Angaben von der ETH genommen und Zahlen, welche ähnlich meiner Summen sind, da diese individuell berechnet werden und im Internet nicht verfügbar sind. Übrigens bin ich in meiner Erwerbsausfallversicherung nicht als Schauspielerin versichert, weil man da Angst hat, dass die Prämien nicht bezahlt werden können und weil der Beruf ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringt. Ich wurde auf meinen gelernten Beruf, als Polygrafin, versichert und wenn dies nicht möglich gewesen wäre, wäre ich als Mutter und Hausfrau versichert worden.

In die Versicherungen habe ich folgende fünf berechnet: Erwerbsausfallversicherung, Unfallversicherung, Taggeldversicherung, Krankenkasse, Privat- und Haftpflichtversicherung.

Bei der Privat- und Haftpflichtversicherung erübrigt sich wohl eine Erklärung. Die Unfallversicherung ist nötig, damit Unfall bei Nichterwerb gedeckt ist. Also dann, wenn man als Schauspielerin oder Schauspieler gerade kein Projekt hat, aber trotzdem wegen eines Unfalls oder einer Krankheit im Spital liegt. Die Taggeldversicherung ist dazu da, um die Kosten der ersten zwei Jahre nach dem Unfall oder der Krankheit zu denken und sollte man so schlimm beieinander sein, dass man gar nie mehr arbeiten kann, dann kommt die Erwerbsausfallentschädigung zum Zuge. Man versichert sich also eigentlich schon wie eine selbständigerwerbende Person. Alle drei Versicherungen werden bei einer üblichen Anstellung bis zu einem gewissen grad gedeckt. Nach meinem Versicherungsberater sind sie zwar gedeckt, meistens aber auf einem zu niedrigen Niveau. In meiner Berechnung bin ich auf einen monatlichen Betrag von 630.00 CHF gekommen.

Für die Lebenshaltungskosten habe ich mich an die monatliche Budgetierung der ETH gehalten. Nur die Wohnungskosten habe ich auf die durchschnittlichen Kosten einer 2 Zimmer Wohnung im Kreis 9 in Zürich angepasst. Die Aufstellung der ETH kannst du hier ansehen und die Kosten für eine Wohnung in Zürich hier herunterladen. Insgesamt bin ich auf 2425 CHF an Lebensunterhaltskosten gekommen.

Dann habe ich noch die ganzen beruflichen Auslagen berechnet, welche Schauspielende für die verschiedenen Filmplattformen, Theaterjobplattformen und Berufsverbände ausgeben. Dabei habe ich alle Filmplattformen und Theaterjobplattformen, welche aus meiner Sicht relevant sind, einbezogen. Zu den Filmplattformen gehören Filmmakers, Schauspielervideos, Castforward. Bei den Theaterplattformen wurden Theapolis und Stagepool berücksichtigt und bei den Berufsverbänden den SBKV mit der Plattform Schauspieler.ch. Weiter habe ich noch die Auslagen für das Marketing einberechnet. Dahinein fliessen die Kosten für eine Webseite, die Schauspielerfotos und ein Showreel, welche alle zwei Jahre neu erstellt werden müssen, damit sie für Casting-Agenturen brauchbar sind.

Auf das Total der gesamten Auslagen habe ich dann noch die berufliche Vorsorge gerechnet, und zwar jeweils für ein Angestelltenverhältnis, da ich diese Berechnung für freischaffende Schauspielende aufstelle. Allerdings habe ich das BVG wie schon zuvor voll zu Lasten des Arbeitnehmenden mit 12% berechnet. Die Steuern habe ich für eine ledige Person mit evangelischem Glauben und dem Grundsteuersatz ohne Vermögen berechnet. In Wirklichkeit wirst du sehr wohl etwas Vermögen haben, also werden deine Steuern auch höher sein.

Insgesamt komme ich mit all diesen Berechnungen auf ein minimales Jahreseinkommen von 55’177 CHF. Dieser Betrag ist aufgerundet. Angenommen, eine schauspielende Person würde nun immer 40 Stunden die Woche arbeiten können, so würde unsere Rechnung wie folgt aussehen. Wir nehmen die gehabten 5 Monate an je 40 Stunden Arbeit pro Woche. Wir rechnen also 5 Monate mal 4 Wochen mal 40 Stunden. Dies ergibt uns erneut 820 Stunden. Dann rechnen wir die 55’177 CHF durch 12 und erhalten 4’598.10 CHF diese rechnen wir mal 5 Monate. Unser Resultat sind 22’990.42 CHF. Diese 22’990.42 CHF rechnen wir nun durch 820 Stunden, was uns einen Stundensatz von 28.04 CHF ergibt. Damit haben wir aber nur die Lebenshaltungskosten gedeckt. Den eigentlichen Wert der Arbeit einer schauspielenden Person ist da noch nicht eingerechnet.

Wenn wir nun davon ausgehen, dass eine schauspielende Person viel Zeit für die Akquise von Aufträgen, nämlich in Vorsprechen und das Marketing aufwendet und deshalb sehr viel weniger als 40 Stunden die Woche arbeiten kann, müssen wir die Stundenzahl für die eigentliche Arbeit reduzieren. Rechnen wir also mit der Hälfte der Stunden für effektive Arbeit in einer Woche. Rechnen wir mit 20 Stunden effektiver Arbeit und die Zeit für die Auftragsbeschaffung in diese Stunden hinein.

Wir haben die Stundenzahl auf 20 Stunden reduziert und müssen den Einkommensbetrag demnach verdoppeln. Also rechnen wir diese 28.04 CHF mal zwei. Dies ergibt uns einen Stundensatz von 56.08 CHF. Dann sind wir dem Richtwert des tPunkt, welcher 60.53 CHF ergeben hatte, erstaunlich nahe und verstehen besser, warum eine Schauspielerin oder ein Schauspieler mindestens 60 CHF auf die Stunde verdienen sollte.

Wenn wir nun den Wert der Arbeit, das eigentliche Handwerk, das Training für Authentizität, die vielen Stunden an körperlichem Training, die erarbeitete Sprechtechnik mit einberechnen würden, müssten wir mindestens 20 CHF Wertschöpfung auf die 60 CHF drauf tun. Dann wären wir bei einem Stundenansatz von 80 CHF die Stunde.

Berechnung des Stundenansatzes nach Lebenshaltungskosten

9. Fazit

Irgendwo gibt es Schauspielerinnen und Schauspieler, welche wesentlich mehr verdienen als ich. Ich gehe mal davon aus, dass diese Agenturen haben und sehr viel mehr arbeiten, als ich das zurzeit kann. Weiter haben sie sich zu Beginn ihrer Karriere möglicherweise besser über diesen Beruf informiert und möglicherweise die besseren Entscheidungen getroffen, als ich dies in meinen jungen Jahren tat. Dazu kannst du gerne den Artikel Deine Karriereplanung zur Schauspieler_in lesen.

Weil mich dieses Thema wegen der Covid19-Pandemie und das Berufsverbot für darstellende Künstler brennend interessiert, habe ich eine Umfrage gestartet, welche die Einkünfte vor der Pandemie und die Einkünfte während der Pandemie untersucht. Weiter möchte ich berechnen, wieviel Schauspielende im deutschen Sprachraum verdienen.

Wenn du jetzt denkst, dass eine Grenzübergreifende Untersuchung sinnlos ist, lass mich dich aufklären. Freischaffende Schweizer Schauspielende arbeiten auch in Deutschland und Österreich und deutsche sowie österreichische Schauspielende in der Schweiz. Diese Grenzen sind aus meiner Erfahrung fliessend und deshalb kann man auch einfach den ganzen deutschen Sprachraum untersuchen.

Dieser Artikel behandelt ein schwieriges Thema, über welches viele Menschen ungern reden. Gerade deswegen freue ich mich über eine Diskussion und deinen Mut in die Kommentare zu schreiben. Was war das Minimum an Lohn, für welches du jemals einen Schauspieljob angenommen hast und für was für einen Job hast du einen echt fairen Preis erhalten? Wie findest du, dass sich der Markt in Bezug auf Bezahlung verändern sollte?

Ich freue mich über deine Gedanken und Anregungen.

Von Herzen,
Isabel

4 Kommentare zu „Wieviel Schweizer Schauspielende schätzungsweise verdienen“

  1. Hey Isabel
    Danke für deine Ehrlichkeit! Mein Hintergrund ist ein anderer, doch immer wieder setzte auch ich mich mit diesen Themen auseinander. Für mich habe ich mittlerweile beschlossen, dass ich freischaffend ein Minimum von 60.-/h brauche. Fairer währen 80.-/h, und 120.-/h eigentlich der Betrag den ich brauche, um mich zwischendrin auch regenerieren zu können oder auf neue Ideen zu kommen..

    Kennst du die Seite http://www.moneynotlove.ch?
    Liebe Grüsse
    Heike

    1. Liebe Heike,
      danke für deinen Kommentar. Ich stimme zu, dass 80–120 CHF/h fairer wären.
      Nein, diese Webseite habe ich nicht gekannt, werde mich aber mal vertieft mit ihr auseinandersetzten. Danke für den Tipp.
      Liebe Grüsse,
      Isabel

  2. Super wichtiges Thema, vielen Dank für den Beitrag! Wie reagieren denn die Verhandlungspartner*innen (Theater, Projektleitende, Produktionsfirmen, etc.) auf diese Aufstellung, wenn Du sie damit konfrontierst? Und wie würdest Du einen Ansatz für internationales arbeiten im DACH-Raum aus schweizer Sicht berechnen; lohnt sich da überhaupt das spielen in bspw. als Gast in einer Produktion an einem deutschen Theater, wenn man trotzdem die schweizer Kosten tragen muss? Liebe Grüsse!

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


The reCAPTCHA verification period has expired. Please reload the page.